(...) Eine bundesweite Gleichbehandlung bezüglich einer Freistellung privater Eigentümer von finanziellen Belastung der Sanierung, sofern sie keine Kenntnis über und kein Verschulden an den Altlasten besteht, gibt es nicht. Vielmehr gibt es, wie auch im vorliegenden Fall, auf verschiedenen Ebenen unterschiedliche Förderprogramme (vgl. (...)
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(...) Zu 1) Ich finde es absolut ungerecht und nicht nachvollziehbar, wenn sich die Anwendung des BUNDES-Bodenschutzgesetzes in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich auf die unverschuldet von einer Altlast betroffenen Eigentümer auswirkt. Die Beseitigung solcher Altlasten sollte dementsprechend auch bundesweit geregelt sein. (...)

(...) Ihre Verbitterung über die Situation bzgl. der Sanierung der Altlasten in der List kann ich gut verstehen. Man findet sich als betroffener, aber nicht ursächlich verantwortlicher Bürger als Objekt der gesetzlichen Situation und der behördlichen Entscheidungen in der Position der Macht- und Hilflosigkeit wieder. (...)


(...) Nicht nur im Falle einer Wahl werde ich mich für diese Punkte einsetzen. Ich würde Sie bitten, mich über neue Entwicklungen zum Thema Altlasten in der List zu informieren. Herzlichen Dank. (...)

(...) Die finanzielle Rückabwicklung bei der Sanierung des de Haen-Geländes ist meines Erachten schon auf der jetzigen Rechtsgrundlage möglich, da die Landeshauptstadt Hannover in Wissen der Belastungen trotzdem den B-Plan für Wohnbebauung aufgestellt hat und zudem gemäß BBodenSchG § 12 die Betroffenen nicht rechtzeitig über die Altlasten informiert hat. (...)