
Antwort ausstehend von Horst Bethge Die Linke

Sehr geehrter Herr Böttger,
ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Sehr geehrter Herr Scheinpflug,
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Müller,
Hallo Frau Gentschow.
Zum Thema Ausbildungs- und Arbeitsplatzprobleme, möchte ich auf meine Antwort an Frau Werner, hier im Forum verweisen.
Zum Thema Bildungschancen, lohnt ein Blick auf meine Antwort an Frau Katharina b.