
Fakt ist aber auch, dass in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, eine Partei zu verbieten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts fällt und damit keine politische Entscheidung darstellt.
Fakt ist aber auch, dass in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, eine Partei zu verbieten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts fällt und damit keine politische Entscheidung darstellt.
Statt einer Diskussion über einen Parteiverbotsantrag ist es nun wichtiger, sich mit den Argumenten und Positionen der AfD inhaltlich auseinanderzusetzen.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Ich sehe die humanitäre Katastrophe, die dieser Krieg verursacht, der auf den nicht zu rechtfertigenden terroristischen Überfall der Hamas zurück geht.
Ich möchte Ihnen versichern, dass wir unsere Ideen jetzt zügig, aber mit der nötigen Sorgfalt in geltendes Recht umsetzen
Das Gesetz ist seit dem 26.03.2024 verkündet und tritt in wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft.