(...) Die Bereiche, die aber die Kompetenzen der Mitgliedstaaten betreffen, werden von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen und können erst nach der Ratifizierung des Abkommens durch alle Mitgliedstaaten in Kraft treten. Deswegen wird CETA in seiner Gesamtheit erst dann in Kraft treten, wenn auch die nationalen Parlamente zugestimmt haben. (...)
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(...) niemand hat behauptet, CETA ohne die Beteiligung des Bundestags "durchwinken" zu wollen. Die Bundesregierung geht - wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten - bei CETA von einem gemischten Abkommen aus. (...)
(...) Zugleich muss aber auch bei TTIP in einem bestimmten Umfang die Vertraulichkeit von Verhandlungen gewährleistet sein. Das ist auch in Demokratien eine völlig normale und legitime Vorgehensweise. (...)
(...) Völkerrechtlich kann CETA aber erst in Kraft treten, wenn alle Vertragsparteien ratifiziert haben. Nach unserer Rechtsauffassung ist CETA ein gemischtes Abkommen, sodass es der Entscheidung durch die Parlamente der Mitgliedstaaten bedarf. (...)
(...) Wie auf der homepage des Bundeswirtschaftsministeriums nachzulesen steht, betrachtet die Bundesregierung CETA als „gemischtes Abkommen“, d.h. neben Kanada und der Europäischen Union sind auch die EU – Mitgliedsstaaten Vertragsparteien. (...)
(...) Bitte seien Sie versichert, dass sich an meiner Ablehnung gegenüber eines vorläufigen Inkrafttreten von CETA ohne explizite Zustimmung des Deutschen Bundestags nichts geändert hat. Ein solch komplexes Abkommen muss offen, transparent und gewissenhaft durch das Parlament geprüft werden. (...)