Antwort 13.09.2006 von Thomas Birk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Ulrich,
Sehr geehrter Herr Ulrich,
Sehr geehrter Herr Walz,
Herr Gielow,
ich halte die in den Paragraphen 218 und 218a) Strafgesetzbuch getroffenen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch für richtig und gedenke nicht, auf eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage und Rechtspraxis hinzuwirken.
Sehr geehrter Herr Krahl !
Sehr geehrte Frau Bonnes

Sehr geehrter Herr Lindner,