(...) Der Veranstalter einer Demonstration und die Versammlungsbehörde haben eine gemeinsame Verantwortung. Um es einmal drastisch und zugespitzt zu formulieren: Dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird nicht entsprochen, wenn die Demonstranten nur auf Helgoland, in der Lüneburger Heide oder im Bayerischen Wald oder auch nur in Rostock gegen den Gipfel demonstrieren dürfen. (...)
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(...) Mai hat mich erreicht. Ich versichere Ihnen, dass ich niemals mit der Staatssicherheit zusammen gearbeitet habe. Deshalb haben auch die Gerichte in Berlin und Hamburg anders lautende Aussagen stets als "üble Nachrede" untersagt. (...)
(...) Mai 2007 und zwar mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bü90/Die Grünen in 2./3. Lesung das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Die vom Chaoscomputerclub auf dessen Internetseite unter anderem aufgestellte Behauptung, Industrie und Bürgern werde mit dem Gesetz die Möglichkeit genommen, ihre Systeme auf Sicherheit zu überprüfen, halte ich nach dem Ergebnis der umfassenden Beratungen schlicht für unzutreffend. (...)
(...) Die Todesstrafe ist daher aus Europa weitgehend verbannt. Ein Ausruhen darf es gleichwohl noch nicht geben, da in vielen Ländern der Erde noch immer die Todesstrafe verhängt und auch vollstreckt wird. (...)
(...) Dem Deutschen Volk wird das Recht auf eine eigene Verfassung nicht verwährt und die Regierung verletzt auch nicht den Artikel 146, wie Sie es behaupten. Durch wiederholte Wahlen auf Bundes- und Landesebene hat das Deutsche Volk das Grundgesetz als gültige Verfassung indirekt anerkannt. Artikel 23 GG wurde am 3. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,