
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Wie Sie richtigerweise angemerkt haben, hat der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat bereits angekündigt, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
Die Legalisierung von Cannabis lehnen wir klar ab, auch wenn es Wähler gibt, die sich hier nicht verstanden fühlen.
Eine variable Vergütung der Vorstände war fester Bestandteil der Vereinbarung aus Zeiten der Großen Koalition.
Die Entscheidung, wer in den Bundestag einzieht, obliegt nämlich einzig und allein den Wählerinnen und Wählern. Diese dürfen in einer Demokratie frei entscheiden, wer sie repräsentieren darf. Nicht die Qualifikation entscheidet, wer im Bundestag ein Mandat ausüben darf, sondern die Wählerschaft.