(...) Die Fraktion hat auf dieses Problem reagiert. Sie hat als "Vertrauenslösung" am 26.06.2019 einen eigenen Antrag ins Plenum eingebracht (Drucksache 19/11124), welcher auch das Ziel verfolgt, die Qualität der Hirntoddiagnostik zu verbessern. In dem Antrag wird unter anderem auf die in der letzten Zeit aufgetretenen Skandale bei der Hirntodfeststellung mit der Forderung reagiert, dass in Entnahmekrankenhäusern einheitliche spezifische Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen für die Tätigkeit des/der Transplantationsbeauftragten entwickeln werden, die von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden und deren Einhaltung von der zuständigen Landesbehörde überwacht werden. (...)
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(...) Der Verfasser des genannten Forenbeitrages bezeichnet die Widerspruchslösung als "Gaunerei", die Organspende an sich gar als "Ausschlachtbank" oder "Organmetzgerei". Ich würde mich für diese Wortwahl schämen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage, trifft sie doch einen Kern der Art und Weise meiner Arbeit. Selbstverständlich versuche ich meine politischen Überlegungen (und auch Entscheidungen) mittels Fakten, Studien und wissenschaftliche Recherchen zu führen. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. In der Tat bin ich auch der Meinung, dass der von Jens Spahn und Karl Lauterbach letzte Woche in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf zur Einführung der Widerspruchregelung nicht zu mehr Organspenden führen wird. Nicht zuletzt zeigt dies das Beispiel Spanien, wo die Anzahl der Organspenden nicht nach der Einführung der Widerspruchsregelung im Jahr 1979 deutlich angestiegen ist, sondern erst in den Jahren nach 1990, als alle mit der Organspende verbundenen Prozesse in den Kliniken optimiert wurden. (...)
(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)
(...) Diese Darlegung sehe ich mit der Widerspruchslösung als gegeben an. Denn laut unserem Entwurf soll es zu einer „Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen.“ Dazu wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sichergestellt, dass alle Personen, die das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben, über die ab diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage informiert werden. (...)