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(...) wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB. (...)
(...) Grundsätzlich sollte der Flugverkehr diskriminierungsfrei sein. (...)
(...) Eine Fluggesellschaft darf also niemanden diskriminieren, weil er oder sie eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt. Die Bundesregierung und hier ganz konkret der Bundesverkehrsminister hat die Möglichkeit, einer Fluggesellschaft die Start- und Landerechte zu entziehen, wenn sie sich diskriminierend verhält. Genau genommen steht die Bundesregierung sogar in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass in Deutschland geltendes Recht eingehalten wird. (...)