Antwort 22.08.2006 von Christian Gaebler SPD
Sehr geehrter Herr Struve,
Sehr geehrter Herr Struve,
Sehr geehrter Herr von Allwörden,
grundsätzlich sind Übergriffe ganz gleich von welcher Seite zu verurteilen und auf der Grundlage des geltenden Strafrechts zu ahnden.
Sehr geehrte Frau Katzenfrau,
Sehr geehrte Frau Miehra,
Sehr geehrte Frau Großmann,
Sehr geehrter Herr Siggelkow,