(...) In meinen Augen sind die Veränderungen am geltenden Recht aber angemessen und stellen keine Bedrohung der individuellen Freiheit dar. Im Gegenteil: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass durch die neuen Kommunikationsformen und durch die wachsende Bedeutung des Internets auch neue Kriminalitätsformen entstanden sind, bzw. neue Möglichkeiten für Kriminelle ihre Spuren zu verwischen. (...)
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(...) für Ihr Schreiben zum Thema Vorratsdatenspeicherung danke ich Ihnen. Da es viele und zum Teil falsche Gerüchte über die Telekommunikationsüberwachung gibt, möchte ich es zum Anlass nehmen, Ihnen einen umfassenden Überblick über das Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung zu geben. (...)
(...) Die Speicherung von Daten, nicht von Inhalten, für sechs Monate und ihre Verwertung in engen rechtlichen Grenzen (u. a. (...)
Sehr geehrter Herr Goebel,
(...) Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um. Hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. (...)