(...) Ziel der Sperrklausel ist es, eine Konzentration der Sitzverteilung im Parlament herbeizuführen, um damit eine sichere Regierungsbildung und stabile Mehrheiten zu ermöglichen. Einer Zersplitterung des Parlaments soll damit entgegen gewirkt werden. Über die Hürde an sich und ihre Höhe kann und wird in Wissenschaft und Politik beständig debattiert. (...)
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(...) Die 5%-Hürde wurde als Lehre aus den Erfahrungen der Weimarer Republik eingeführt, in der die Parteienlandschaft sehr zersplittert war, wodurch das Land zeitweise kaum mehr zu regieren war. Auch heute sind stabile Mehrheitsverhältnisse wichtig, deshalb sollten wir die bewährte 5%-Hürde beibehalten. (...)
Sehr geehrte Frau Häffner-Schröder,
(...) Sperrklauseln sollen die Zersplitterung der Sitzverteilung in Parlamenten verhindern und somit eine stabile Mehrheit für eine Regierungsbildung ermöglichen. Auch hier in Deutschland wird immer wieder über die Sperrklauseln und ihre sachliche Rechtfertigung diskutiert. (...)
(...) Die 5 %-Sperrklausel (§ 6 Abs. 6 BWahlG) soll die Zersplitterung des Wahlergebnisses verhindern, die Handlungsfähigkeit des Parlaments sichern und damit die Bildung einer handlungsfähigen Regierung erleichtern. (...)