(...) Aufgrund der tief greifenden politischen Veränderungen in den Ländern Osteuropas und der Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden umfangreiche Änderungen des Fremdrentengesetzes notwendig. So richtet sich die Anrechnung und Bewertung der im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten seit 1992 nicht mehr nach diesem Gesetz, sondern nach dem allgemeinen Rentenrecht der Bundesrepublik. (...)
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Hiermit verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort an Herrn Holdefleiß vom 16.11.07.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth
Sehr geehrte Frau Bermann,
(...) Die Frage einer von der tatsächlichen Lohnentwicklung unabhängigen Angleichung der Renten ist sowohl sozialpolitisch als auch regelungstechnisch relevant. Bei allem Verständnis für die Wünsche der Rentnerinnen und Rentner nach höheren Alterseinkommen dürfen bei der Bewertung des Problems weder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch die Verhältnismäßigkeit der Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung zu anderen Sozialleistungen sowie vor allem das Einkommensniveau der Arbeitnehmer in den neuen Ländern unbeachtet bleiben. (...)
(...) Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum saarländische Behörden Anträge nach dem 3. SED-Opferbereinigungsgesetzes nicht annehmen sollten. Dieses Bundesgesetz ist von den regionalen Behörden umzusetzen. (...)
(...) Herr Wissmann spricht sich gegen ein Tempolimit aus. Der Verband der Automobilindustrie hat viel Einfluss, aber kein Stimmrecht in den Parlamenten. (...)