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Ralf Brauksiepe
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Frage von Gabriele B. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Gabriele B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,
ich schließe mich der Frage von Herrn Holdefleiß vom 16.11.2007 an.
Da ist hinreichend beschrieben, dass Unrecht geschehen ist. Wie gehen Sie damit um? Berührt Sie das? Das würde mich sehr interessieren, da auch ich davon betroffen bin.

Mit freundlichen Grüßen
G. Bermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bermann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. November 2007, in dem Sie die Altersversorgung ehemaliger DDR-Flüchtlinge angesprochen haben. Gerne teile ich Ihnen meine Einschätzung hierzu mit.

Seit Ende des 2. Weltkrieges sind Millionen Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler aus der ehemaligen DDR bzw. aus den Ländern Osteuropas in die Bundesrepublik gekommen. Die Rentenansprüche dieser Personen regelte bzw. regelt das Fremdrentengesetz. Ziel dieses Gesetzes ist die Eingliederung der betroffenen Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung des Bundesgebietes.

Aufgrund der tief greifenden politischen Veränderungen in den Ländern Osteuropas und der Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden umfangreiche Änderungen des Fremdrentengesetzes notwendig. So richtet sich die Anrechnung und Bewertung der im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten seit 1992 nicht mehr nach diesem Gesetz, sondern nach dem allgemeinen Rentenrecht der Bundesrepublik. Nur für Versicherte, die vor 1937 geboren sind und die am 18. Mai 1990 in den alten Bundesländern wohnten, werden die Beitragszeiten in der ehemaligen DDR im Rahmen des Vertrauensschutzes noch nach dem alten Fremdrentenrecht bewertet (vgl. § 259 a SGB VI). Diese Regelung hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung von April 1997 für verfassungsmäßig und damit für ausreichend gehalten.

Vor diesem Hintergrund haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aus meiner Sicht kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang bitte ich auch zu berücksichtigen, dass angesichts der demographischen Entwicklung die seit den 90er Jahren verabschiedeten Rentenreformen insgesamt eine Dämpfung des Ausgabenanstiegs zum Ziel hatten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe