Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
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Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen. Das hat den ganzen Prozess aufgehalten.
Die Optionspflicht ist vom Tisch. Ein Generationenschnitt ist im Referentenentwurf auch nicht vorgesehen, das freut mich sehr und zeigt, dass die Forderung der FDP nicht mehrheitsfähig und umsetzbar ist.
Der Gesetzgebungsprozess zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts steht noch ganz am Anfang, deshalb lassen sich Aussagen zum Inhalt im Moment nur unter Vorbehalt machen.
Für die Rechtslage im Ausland sind wir allerdings als Deutscher Bundestag nicht zuständig.