Antwort 23.09.2021 von Jürgen Trittin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Und so ist auch unser Anspruch an das Familienrecht: Es muss vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden. Das Wohlergehen der Kinder steht dabei für uns im Mittelpunkt.
Und so ist auch unser Anspruch an das Familienrecht: Es muss vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden. Das Wohlergehen der Kinder steht dabei für uns im Mittelpunkt.
Wir sprechen uns dafür aus, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern.
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.