
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Wir prüfen stets und ständig und sehr gewissenhaft alle rechtlichen Möglichkeiten, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den Nationalsozialismus erlebt und hatten zum Ziel, rechtsextreme Politik dauerhaft zu bekämpfen. Deswegen haben sie uns das Werkzeug des Parteiverbotes gegeben und wir sind es ihnen schuldig, nun zu prüfen, ob ein Parteiverbot der AfD möglich wäre.
Es ist gut, dass die Mittel für das Ministerium für Verkehr und Digitales nochmal erhöht worden sind und die Regionalisierungsmittel nicht gekürzt wurden.
Das Gewicht muss auf einer politischen und nicht auf einer juristischen Auseinandersetzung liegen. Im Betrieb, im Bekanntenkreis und in der Öffentlichkeit.