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(...) Zu Ihrer Frage nach Demonstrationen in NRW: Demonstrationen müssen nach dem Versammlungsgesetz nicht genehmigt werden. Demonstrationen und Versammlungen stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, die in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. (...)

(...) Wir sind bei dieser Frage ganz unübersehbar unterschiedlicher Auffassung. Im Mittelpunkt meiner Gedanken steht das Abgeordnetenbild des Grundgesetzes: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." (...)

Jeder halbwegs an der Sache Interessierte weiß durch mehrere Pressemitteilungen, dass diese gestellte Frage demagogisch, weil unbegründet, ist.

(...) Es ist das Recht der türkischen Regierung, den Putschversuch politisch und rechtlich aufzuarbeiten. Der Umfang des Vorgehens der Regierung bereitet uns jedoch große Sorge. (...)

(...) Ich verstehe Sie so, dass Sie den Eindruck haben, ich hätte eine Sache mit einer anderen gleichgesetzt. Aber davon kann keine Rede sein. (...)