Antwort 19.02.2020 von Dorothee Martin SPD
(...) Zu der von Ihnen angesprochenen Fehlbelegungsabgabe hat Hamburg zum 1.1.2002 eine einkommensabhängige Förderung während der Bindungslaufzeit und regelmäßige Anpassung der Förderung und Miete an sich verändernde Haushaltseinkommen abgeschafft, da diese kein geeignetes und insbesondere auch kein akzeptiertes Instrument der Wohnraumpolitik war. Die Erhebung der Fehlförderungsabgabe hat bei der betroffenen Mieterschaft nur wenig Verständnis gefunden. (...)