Antwort 14.09.2021 von Olaf in der Beek FDP
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll aber genau dann erfolgen, wenn diese Gefahren nicht drohen und eine Abschiebung ohne unzumutbare Gefährdung möglich ist.
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll aber genau dann erfolgen, wenn diese Gefahren nicht drohen und eine Abschiebung ohne unzumutbare Gefährdung möglich ist.
Zu einer geordneten Migrationspolitik gehören zwangsläufig auch Abschiebungen. Wenn diese zumutbar sind, sollten sie auch konsequent durchgeführt werden.



Es werden bereits jetzt in Asylverfahren psychologische Stellungnahmen berücksichtigt.