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Menschen, die nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten kein Aufenthaltsrecht erhalten und bei denen keine Abschiebehindernisse entgegenstehen, müssen zügig wieder ausreisen.
Asylverfahren für die Ortskräfte waren und sind nicht Gegenstand der Debatte.
Inzwischen ist die Fragestellung nicht mehr aktuell und ich denke, dass meine Einschätzung daher nicht mehr vonnöten ist.
Deutschland muss seinen strategischen Ansatz in der Außen- und Sicherheitspolitik überdenken und militärische Missionen anhand realistischer Ziele sowie eines präzisen Zeitplans definieren