Antwort 01.08.2023 von Bodo Ramelow Die Linke
hier haben wir mal zusammengefasst, wie es gehen kann.
hier haben wir mal zusammengefasst, wie es gehen kann.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben
Wo genau die Anträge gestellt und ab wann die Zuschüsse ausgezahlt werden, ist noch nicht bekannt.
Bei zeitvariablen Tarifen, z.B. für eine Nachtspeicherheizung, wird ein monatlicher Durchschnittpreis anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen ermittelt.