(...) Ob Menschen mit Behinderung Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, hängt von ihrem Beschäftigungsverhältnis ab. Hierbei ist grundsätzlich zwischen Menschen mit Behinderung zu unterscheiden, die in Integrationsprojekten und die in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind. (...)
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(...) Die Koalition setzt sich nachhaltig für einen flächendeckenden Mindestlohn ein. Die Arbeit von Menschen mit Behinderung ist in den §§ 136 ff SGB IX geregelt. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass diese eben in keinem konventionellen Arbeitsverhältnis stehen, was ihrer Situation auch nicht angemessen und nicht in deren Sinne wäre. (...)
(...) Trotzdem haben wir uns in der Debatte um das Tarifautonomiestärkungsgesetz nicht für einen Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte eingesetzt. Ein Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte würde nämlich nicht dazu führen, dass das Geld tatsächlich bei den Beschäftigten landet. (...)
(...) Ich wollte mich unbedingt dafür einsetzen, dass Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Ich habe eine solche Werkstatt besucht, und die Beschäftigten warnten mich davor. (...)
(...) Ab dem 1. Januar 2017 gilt der allgemein verbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung, spätestens dann müssen überall 8,50 Euro gezahlt werden. Darüber hinaus werden wir alle getroffenen Maßnahmen überprüfen. (...)