(...) Zu Ihrer zweiten Frage: Derzeit haben Nichtverheiratete nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie zusammen eine Sorgeerklärung abgeben. Weigert sich die Mutter des Kindes, hat auch sein Vater keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen. (...)
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(...) Artikel 142 der Verfassung des Freistaates Bayern besagt: es gibt keine Staatskirche. Für die Abschaffung von Kreuzen in Klassenzimmern setze ich mich nicht ein, da man es als Teil einer Tradition in Bayern ansehen kann. (...)
(...) zu2.) Die LINKE vertritt die Meinung, dass der Glaube Privatsache ist und tritt deswegen für die Trennung von Staat und Kirche bzw.Staat und Religion ein. In diesem Zusammenhang haben religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen nichts zu suchen, da dieser ja ohnehin zur Neutralität verpflichtet sind. Andere europäische Länder sind in dieser Frage sehr viel Fortschrittlicher, dort ist dies eine Selbstverständlichkeit. (...)
(...) Für die Abschaffung von Kreuzen in den Klassenzimmern werde ich mich nicht einsetzen. (...)
(...) Das Grundgesetz sehe ich als Grundlage unseres Gemeinwesens. Bezüglich der Frage von Kreuzen in den Klassenzimmern gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dem ich nichts hinzuzufügen habe. (...)
Sehr geehrter Herr Bali,
zu Ihren Fragen:
Zu 1.
Kann ich nicht beantworten. Ist mir nicht bekannt.
Zu 2.
Nein
Zu 3.
Umziehen
Mit freundlichen Grüßen
Otto Zeitler MdL