Antwort ausstehend von Lea Reisner Die Linke
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Antwort 16.10.2025 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Überprüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl liegt gesetzlich in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages
Antwort 28.10.2025 von Matthias Helferich AfD
Der Wählerwille muss in einer Demokratie vollumfänglich repräsentiert werden
Antwort 27.10.2025 von Sonja Lemke Die Linke
Der Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss ordnungsgemäß geprüft. Das Verfahren läuft gerade und es gibt bisher keinen Grund zur Beanstandung.
Antwort 10.10.2025 von Anja Butschkau SPD
Insofern ist die entscheidende Instanz im momentanen Prozessverlauf der Wahlprüfungsausschuss
Antwort 09.10.2025 von Sabine Poschmann SPD
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss befasst sich derzeit prioritär mit diesem Thema.