
(...) 38 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes stellt unmissverständlich klar, dass es keine verbindliche Beschränkung der Gewissensentscheidung des Abgeordneten gibt. Für den Fall Hessens ergibt sich das Gleiche aus Art. (...)
(...) 38 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes stellt unmissverständlich klar, dass es keine verbindliche Beschränkung der Gewissensentscheidung des Abgeordneten gibt. Für den Fall Hessens ergibt sich das Gleiche aus Art. (...)
(...) Zunächst einmal entschuldige ich mich für die verspätete Antwort. Wenn und soweit die Blickbeschränkung auf die Religion des Islam aufgehoben und auch die übrigen Religionen, insbesondere die aktuell kriegführende der christlichen Anglikalen, sowie pseudoreligiöser Weltanschauungsbewegungen von Scientologen bis zu protofaschistischen Esoterikern, in eine solche Problematisierung etwaig bestehender antifreiheitlicher Gefahren einbezogen würden, stünde ich Ihnen zumindest sachlich umgehend bei. D.h. (...)
(...) die im Grundgesetz festgelegte parlamentarisch-repräsentative Demokratie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bewährt. Wie jedoch auch aus Ihrem Schreiben erkennbar wird, wächst der Wunsch nach stärkerer Beteiligung in der Bevölkerung. (...)
(...) Die Linken kleiden das Gespenst des Sozialismus nur in ein neues Gewand. Neben frustrierten Gewerkschaftern und einstigen Sozialdemokraten tummeln sich dort vorwiegend SED-Nachfahren mit den Wurzeln in der SED-Nachfolgeorganisation PDS. Sie machen Kommunisten und ehemalige Stasi-Spitzel gesellschaftsfähig. (...)
(...) ich habe zum "Umgang" mit Frau Metzger mehrfach und unmißverständlich meine Meinung gesagt. Ich entnehme Presseberichten, daß Frau Metzger ihr Mandat wahrnehmen wird. (...)