(...) Es kommt in diesem Zusammenhang zwangsläufig einer Gratwanderung gleich, zu versuchen, eine Einflussnahme von Bürgern und Interessengruppen auf Mandatsträger, die im politischen Prozess notwendig und erwünscht ist, trennscharf von einer Einflussnahme abzugrenzen, die verwerflich und strafwürdig ist. (...)
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(...) Die Fraktion DIE LINKE hat bereits am 21. April 2010 einen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung vorgelegt (Drucksache 17/1412). Die Koalitionsfraktionen haben eine abschließende Behandlung der von allen Oppositionsparteien vorgelegten Gesetzesentwürfe im Plenum durch ständige Vertagung der Beratung im Rechtsausschuss verhindert. (...)

(...) Die Entscheidung ist uns schwer gefallen. Wir haben uns deshalb der Stimme enthalten, weil die Abgeordnetenbestechung völlig ungenügend geregelt worden ist. Immerhin ist es aber ein Schritt in die richtige Richtung. (...)

(...) „Verwerflichkeit“ vollkommen ungeeignet, um die gewünschte Transparenz bei der Abgrenzung von erlaubtem und unerlaubtem Verhalten herzustellen. Danach wäre es auch zukünftig möglich, dass Lobbyverbände im Rahmen von Werbeveranstaltungen Politiker_innen in großem Umfang bewirten, obwohl auch hier die Gefahr und der Anschein der Käuflichkeit erzeugt wird. (...)
