(...) Es ist nicht vorgesehen, dass eine gerichtliche Klage auf Tätigwerden des Gesetzgebers erhoben werden kann. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist es vornehmlich die Sache des Gesetzgebers, "zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will" (sog. Einschätzungsprärogative, siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/03/rk20070326_1bvr222802.html). (...)
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(...) Bezüglich Ihrer konkreten Fragen den Deutsch-Islamischen Vereinsverband Rhein-Main (DIV) betreffend ist zwischenzeitlich bestätigt, dass das Bundesfamilienministerium auf die entsprechende Recherche des HR hin, wonach mehrere der knapp 50 Untergliederungen der radikalislamistischen Muslimbruderschaft nahestehen, die Kooperationen im Bereich der Islamismusprävention beendet hat. Dies war nicht nur richtig, sondern nach meiner Auffassung zwingend. (...)
(...) Diese sind für den islamischen Religionsunterricht unter Federführung des Hessischen Kultusministeriums mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Goethe-Universität Frankfurt erarbeitet worden. Jegliche personelle oder finanzielle Einflussnahme einer ausländischen Behörde auf die Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichtes ist inakzeptabel. (...)
(...) Den Unterricht in islamischer Religionskunde erteilen hessische Lehrerinnen und Lehrer. Sämtliche Lehrkräfte, die derzeit im bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht eingesetzt sind, haben die Erste und Zweite Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt in Deutschland abgelegt. (...)