(...) Ergänzend zu meiner Antwort an Herrn Mina von 7. Mai 2008 möchte noch auf Folgendes hinweisen: Der gesteigert haftende Unterhaltsverpflichtete hat sich intensiv, d.h. unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten zu bemühen, einen hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes zu erlangen, um so ein Einkommen zu erzielen, das die Zahlung der Regelbeträge sicherstellt, diese Bemühungen hat er gegebenenfalls nachzuweisen. (...)
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