Frage von Sabine K. • 19.02.2024

Antwort ausstehend von Frank Lortz CDU
Völlig klar ist: Ein Elternteil, das Gewalt gegen sein Kind ausübt, kann für dieses Kind nicht die Verantwortung bekommen. Auch Partnerschaftsgewalt muss in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Im Umgang mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft dulden wir keinerlei frauenverachtende oder demokratiefeindliche Äußerungen. Solche Leute stoßen bei uns niemals auf offene Ohren.
nach §188 StGB.
Ich erachte die vorgesehene Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten als zwingend notwendig. Genauso muss Transparenz über die Fähigkeiten von KI hergestellt werden.