
Antwort ausstehend von Fabian Schütz CDU

Es werden bereits jetzt in Asylverfahren psychologische Stellungnahmen berücksichtigt.
Wir werden auch in Zukunft sicherstellen, dass psychisch erkrankte Asylsuchende eine Behandlung entsprechend ihres Bedarfs erhalten.
Die Menschenrechte gelten auch für Personen, deren Taten wir scharf verurteilen.


Wir müssen sicherstellen, das wir jedem Menschen, dem wir Asyl anbieten gerecht werden können. Dieser Frage muss man sich realistisch nähern, nicht ideologisch.