Antwort 13.12.2021 von Frank Schmitt SPD
Ein Teil der Fahrradverkehrsführung soll sich bald verbessern.
Ein Teil der Fahrradverkehrsführung soll sich bald verbessern.
Eine JobBike-Förderung würde bei Tarifbeschäftigten mit einer Reduktion des Bruttogehalts einhergehen, da der entsprechende Eigenanteil vom Land einbehalten werden würde.
Dass in Fahrradstraßen kein Tempolimit gilt, ist nicht zutreffend. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit – einschließlich für Radfahrer*innen – ist 30 km/h
Ich stehe dafür, dass zwischen den Verkehrsangeboten gewählt werden kann und die verschiedenen Mobilitätsangebote gut aufeinander abgestimmt sind.
Das Land hat die regionalen Bahnangebote massiv ausgebaut, nämlich um über 20 Prozent. Kein anderes Land geht die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken so systematisch an wie B-W.