(...) Rundfunkgebühren sollten aber nur Jene zahlen, die den Rundfunk auch nutzen. Bei neuartigen Empfangsgeräten könnte die Rundfunknutzung über Handys und PCs ähnlich wie bei einem Online-Zeitungsabos mit einer zugeteilten GEZ Nummer freigeschaltet werden. (...)
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(...) Zu Ihrer Frage wie im Falle von Gebührenreduzierung oder Freistellung von der Gebührenpflicht aus sozialen Gründen, der Einnahmeausfall kompensiert werden soll, kann ich Ihnen meine Position erläutern. Denn das ist eine grundsätzliche Frage bei allen Formen von Gebühren, Entgelten, Beiträgen etc., die Bund, Länder und Kommunen erheben. (...)
(...) In der Schweiz gibt es dazu den Merksatz: „Die Millionäre brauchen die Rentenkasse nicht, aber die Rentenkasse braucht die Millionäre“. Deshalb halte ich es nicht für sinnvoll, die Versorgungsleistungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich in Frage zu stellen – wohl aber die Gehaltsstruktur, auf deren Basis diese berechnet werden (siehe meine Antwort auf ihre erste Frage, Stichwort Höchsteinkommen). Schließen der Schere zwischen Arm und Reich durch deutliche Wohlstandsanhebung der breiten Bevölkerungsschichten ist Ziel meines politischen Wirkens, das bedeutet auch Beibehaltung erreichter Standards. (...)
(...) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für alle Menschen in Deutschland frei empfangbar und bietet ein sehr vielfältiges Programm. Ein hochwertiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk benötigt natürlich auch ausreichende finanzielle Mittel, um seinem Auftrag nachzukommen. Ich finde es richtig, dass es dazu eine Abgabe gibt, weil nur so die Mittel zweckgebunden bereitgestellt werden können. (...)
(...) Die Erhebung eines Rundfunkgebührenbeitrags statt einer Steuerfinanzierung wird mit dem Gebot der Staatsferne begründet. Dieses Gebot wird jedoch eklatant durch die Besetzung der Aufsichtsgremien (Rundfunkräte) verletzt. (...)