(...) Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass die Änderung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die eine Aufhebung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zur Folge hat, nicht der Motivation folgt, die Finanzierung von homöopathischen Präparaten durch die Krankenkassen zu verbieten. Weiterhin bleibt es den Krankenkassen überlassen, durch sogenannte Satzungsleistungen die Kosten für ihre Versicherten für diese Produkte übernehmen. (...)
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(...) Februar 2019 gemäß seiner Richtlinie eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) angefordert. Dadurch wird dem BMG die Möglichkeit gegeben, darüber zu entscheiden, ob es dem Anliegen der Petition nachkommen möchte. In einem solchen Falle hätte sich die Petition durch Erreichung ihres Ziels erledigt. (...)
(...) Ich kann Ihnen mitteilen, dass über die Veröffentlichung dieser Petition noch nicht entschieden ist, weil zunächst eine Stellungnahme des Ministeriums eingeholt wird. (...)
(...) Dieses Vorgehen bindet den zuständigen Fachausschuss in einem solchen Fall von Anfang an in das Verfahren ein. Damit wird dem Petitionsrecht bei laufenden Gesetzgebungsverfahren Rechnung getragen und sichergestellt, dass die Petition berücksichtigt werden kann. (...)
(...) Mir ist bewusst, dass die alternative Medizin für viele Menschen wichtig und gewünscht ist. Für mich als Gesundheitspolitikerin stehen grundsätzlich immer das Patienteninteresse und die Patientensicherheit im Vordergrund aller politischen Überlegungen. (...)
(...) Bezüglich Ihrer zweiten Frage verweise ich Sie auf das jüngst verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz. Hier wurde die Verpflichtung für Kassen gestrichen, einen entsprechenden Wahltarif vorhalten zu müssen. Nichtsdestotrotz können Krankenkassen auch weiterhin alternative Heilkosten erstatten. (...)