
Sie haben Recht, dass der Gesetzgebungsprozess schon länger als geplant dauert, aber die Bundesregierung ist nach meiner Auffassung auf einem sehr guten Weg
Sie haben Recht, dass der Gesetzgebungsprozess schon länger als geplant dauert, aber die Bundesregierung ist nach meiner Auffassung auf einem sehr guten Weg
Bei einem Aufenthaltstitel nach § 23a Aufenthaltsgesetz ist es nach aktuellen Plänen so, dass Sie erst in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln müssen (z.B. einen Fachkrafttitel oder in die Niederlassungserlaubnis), um eingebürgert werden zu können
Wann genau das Gesetz dann verabschiedet wird und in Kraft treten kann, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Für Ihre Einbürgerung im Laufe des nächsten Jahres, sollte der zeitliche Ablauf aber passen.
Ein Nachweis von C1-Kenntnissen über den Berufsabschluss ist aktuell nicht vorgesehen
Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.
Das Ziel der Chancenkarte ist es, dass sich Menschen bereits während der Arbeitssuche mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten können