
Sehr geehrter Herr Jessen,
Sehr geehrter Herr Jessen,
(...) Wie der Wortlaut des Grundgesetzes hierzu zu verstehen ist, ist letztendlich eine Auslegungsfrage, bei der das Bundesverfassungsgericht das abschließende Entscheidungsrecht besitzt. Nach allgemeiner Auslegungspraxis, der auch wir uns verpflichtet fühlen, ist der Wortlaut des Grundgesetzes derart zu verstehen, dass direkte Volksabstimmungen auf Bundesebene nur für Artikel 29 (Länderneugliederung) und Artikel 146 (Neue Verfassung) im Grundgesetzt vorgesehen ist. (...)
(...) 1) Weil eine Überarbeitung des BKA-Gesetzes aufgrund der Verfassungsänderung aus dem Jahr 2006 notwendig ist, gemäß derer das Bundeskriminalamt für die "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" (Grungesetz-Artikel 73) unter bestimmten Voraussetzungen zuständig ist. Nach dem neuen BKA-Gesetz ist die BKA-Zuständigkeit dann gegeben, wenn innerhalb Deutschlands eine länderübergreifende Gefahr besteht, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist bzw. diese um BKA-Hilfe ersucht. (...)
(...) Ich bin der Überzeugung, daß nur Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete - bei diesen Personen gilt Art. 47 GG - ein absolutes Auskunftsverweigerungsrecht haben sollten. Das ist geltendes (Verfassungs)Recht in Deutschland und hat mit Meinungsumfragen über das Ansehen von Berufen nichts zu tun. (...)
Sehr geehrter Herr Menzel,
ich weiß nicht, wovon Sie reden und glaube kaum, dass ich Sie mit einer inhaltlichen Antwort erreichen kann.
(...) die Online-Durchsuchung ist in Deutschland kein technisches, sondern ein verfassungsrechtliches Problem. Soll ich Sie an die Hand nehmen und Ihnen zeigen, wie die Online-Durchsuchung in den USA, in Israel, in China und in Rußland technisch überaus erfolgreich angewendet wird? (...)