
(...) es war mir bisher nicht bekannt, dass Deutschland hier in Europa das Alarmsystem behindert haette. Der interessanten Information gehe ich gerne nach. (...)
(...) es war mir bisher nicht bekannt, dass Deutschland hier in Europa das Alarmsystem behindert haette. Der interessanten Information gehe ich gerne nach. (...)
(...) Ein grundlegendes Problem in diesem Zusammenhang besteht darin, dass durch die Nutzung moderner Medien, wie insbesondere durch das Internet, rechtswidrige Inhalte besonders umfassend, schnell und anonym konsumiert und verbreitet werden können. Dies gilt es einzudämmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte angemessen, rechtsstaatlich und möglichst effektiv unterbinden oder den Zugang zumindest stark erschweren. Das ist das Ziel des verabschiedeten Gesetzentwurfes. (...)
(...) Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen haben wir es uns nicht leicht gemacht. Auch ich habe meine Bedenken in einer schriftlichen Begleiterklärung zur Abstimmung öffentlich gemacht. (...)
(...) Vorweg: Ich habe schon 2002 in der Debatte um das erste Änderungsgesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege klargestellt, dass es für die FDP selbstverständlich ist, dass alle NS-Unrechtsurteile bereits 1998 aufgehoben worden sind. Und ich lasse auch keinen Zweifel daran aufkommen, dass mich als Jurist viele Schandurteile - und als solche muss man sie auch bezeichnen - aus der NS-Zeit zutiefst beschämen. (...)
(...) der neue elektronische Reisepass wurde im November 2005 eingeführt. Mit der Einführung des neuen Passes wurden die alten Reisepässe nicht ungültig - sonst hätte man sie alle ersetzen müssen, was nicht nur sehr hohe Kosten verursacht hätte und sondern auch technisch unmöglich gewesen wäre. Die alten Reisepässe gelten bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit von zumeist 10 Jahren entsprechend weiter. (...)
(...) gerne beantworte ich Ihre Frage, warum der "initiale Gesetzentwurf", wie Sie schreiben, nicht von meiner Fraktion mit ausgestaltet war. Die Antwort ist ziemlich schlicht und einfach, ich gebe Sie Ihnen aber natürlich gerne: es handelte sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Exekutive), der dann an die Legislative (Bundestag) gegeben wurde. Entsprechend befassen sich also die Fraktionen im Deutschen Bundestag erst NACH dem Kabinettsbeschluss mit dem Entwurf der Bundesregierung. (...)