(...) das Gerücht ist falsch, Geflüchtete haben in der Bundesrepublik keinerlei Anspruch darauf, einen Führerschein finanziert zu bekommen. Liegt eine Arbeitserlaubnis vor, kann in Gleichbehandlung mit deutschen Arbeitssuchenden durch das Jobcenter unter besonderen Umständen eine unterstützende Finanzierung für den Erwerb eines Führerscheins geleistet werden (SGB III § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget - beim Bezug von ALG II in Verbindung mit SGB II § 16 Absatz 1). (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 03.02.2017 von Stefan Liebich Die Linke
Antwort ausstehend von Philipp Lengsfeld CDU
Antwort 15.02.2017 von Martin Dörmann SPD
(...) Daraus geht auch hervor, dass die Behauptung der Finanzierung von Führerscheinen schlicht falsch ist. Anerkannte Flüchtlinge fallen dann unter die Regelungen nach dem SGB II – auch hier ist keine Kostenübernahme von einer Fahrerlaubnis enthalten. (...)
Antwort 06.02.2017 von Wolfgang Schäuble CDU
Sehr geehrte Damen und Herren,
die unten anhängende Anfrage des Herrn Dieter Conradt über Sie ist im Bundesministerium der Finanzen eingegangen.
Antwort ausstehend von Inge Howe SPD
Antwort ausstehend von Rita Klöpper CDU