Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Dr. med. Wolf-Bernd E. • 03.02.2009
Antwort von Sebastian Edathy SPD • 04.02.2009 (...) Wenn mir Aussagen zynisch erscheinen, dann benenne ich das auch. Und zwar nicht deshalb, weil es "hier in Deutschland eine Art Zensur, ein Denk- und Redeverbot" gibt (so ein Quatsch, Herr Dr. Eichler!), sondern weil es solche Verbote eben gerade nicht gibt. (...)
Frage von Stefan H. • 03.02.2009
Antwort von Sebastian Edathy SPD • 04.02.2009 (...) Ohne Zweifel muss sich die Bundesrepublik Deutschland nicht vom Iran über den Schutz von Menschenrechten belehren lassen. (...)
Frage von Hannes T. • 03.02.2009
Antwort von Heinz Lanfermann FDP • 10.03.2009 (...) Als Mitglied der FDP und als Privatmensch lehne ich die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Die Unschuldsvermutung ist für mich ein wesentlicher Bestandteil der Bürgerrechte und die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung jeglicher persönlicher Daten ist - meiner Verfassungsauffassung nach - nicht rechtmäßig. (...)
Frage von Hannes T. • 03.02.2009
Antwort von Andrea Wicklein SPD • 18.02.2009 (...) Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf die Änderung des Telemediengesetzes. Bisher bietet dieses Gesetz den Anbietern von Telemediendiensten im Internet keine Möglichkeit, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. (...)
Frage von Hannes T. • 03.02.2009
Antwort von Katherina Reiche CDU • 05.02.2009 (...) Soweit mir bekannt wurde auf verschiedenen Internetseiten behauptet, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes jeder Anbieter von Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ) das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen könne. Diese Meldungen beruhen auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Gesetzesvorschlags. (...)
Frage von Hannes T. • 03.02.2009
Antwort von Christoph Strässer SPD • 18.03.2009 (...) Durch die Änderung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle Rechtssicherheit geschaffen werden. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet. Eine Datenverarbeitung ist nur zulässig, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist. (...)