(...) Wir verstehen natürlich, dass es für die betroffenen Waffenbesitzer höchst ärgerlich sein kann, wenn ein Verbot von den im Antrag erwähnten Waffengattungen zu einem wirtschaftlichen Nachteil führt, der nicht immer durch den Verkauf der Waffen in der Übergangsphase zum Beispiel über die Fachgeschäfte wett zu machen ist. Aber die Regelung nach §58 WaffG ist nicht neu und verfassungskonform. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.02.2012 von Claudia Roth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 03.02.2012 von Angela Dorn-Rancke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Für mich gilt der Grundsatz: Öffentliche Räume und private Wohnungen sollten waffenfrei sein, deswegen sollten sich grundsätzlich keine Schusswaffen in Privatwohnungen befinden. Sportwaffen gehören in die Sportvereine. (...)
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU
Antwort ausstehend von Bernhard von Grünberg SPD
Antwort ausstehend von Kornelia Möller Die Linke
Antwort 23.01.2012 von Claudia Roth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Frau Abgeordnete Claudia Roth besitzt keine Waffen und auch keinen Waffenschein. Die anonym verbreiteten und irreführenden Gerüchte, auf die Sie anspielen, sind Zeichen von fehlenden Argumenten der Waffenlobby in der Debatte über die Zukunft des Waffenrechts in Deutschland. Es ist eine Mischung aus Unterstellung, frei erfundenen Behauptungen und Unwahrheiten. (...)