Mit einer Modernisierung des Familienrechts wollen wir erreichen, dass die Lebensrealitäten von Eltern und Kindern gesetzlich besser abgebildet werden.
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Wir haben uns im Ampel-Koalitionsvertrag grundlegende Reformen im Familienrecht vorgenommen. Auch mir sind – zugegeben nicht viele, aber eben doch einige – Fälle bekannt, in denen ein Elternteil versucht hat, dem Kind ein schlechtes Bild vom anderen Elternteil zu verschaffen.
Mir sind keine Initiativen zum sogenannten Parental Alienation Syndrome bekannt. Gerne verweise ich Sie an meine Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen für Recht und Verbraucherschutz sowie für Senioren, Frauen und Jugend, da ich selbst in der aktuellen Wahlperiode nicht mehr federführend für familienrechtliche Fragen zuständig bin.
Deshalb sind wir dafür, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern.
Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum wollen wir Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigen.
Wir Grüne teilen die Forderung, dass die Beratungsangebote in familienrechtlichen Fragen deutlich stärker ausgebaut und unterstützt werden muss. Insbesondere die partnerschaftliche Betreuung soll dabei im Mittelpunkt stehen, um einvernehmliche Lösungen zum Wohle des Kindes zu finden.