(...) […] unseres Wissens nach gab es noch keine Urteile, die den Begriff eindeutig abgrenzen. Es gibt aber ein "internes" Papier, das den Begriff "geeignet" folgendermaßen umschreibt: […] Bei Wegen, die auch von Wanderern benutzt werden wird allgemein eine Breite von mindestens 2 m als erforderlich angesehen." Umso mehr scheint mir die Regelung in BW besser zu sein als die bayerische, weil sie, wie es der DIMB mal forderte, die gewünschte Rechtssicherheit schafft. (...)
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