Frage von Viktor E. • 22.03.2009

Antwort von Wolfgang Bosbach CDU • 23.03.2009
Sehr geehrter Herr Engelmann,
Sehr geehrter Herr Engelmann,
(...) 2.) Ich nehme mein Mandat sehr ernst. (...)
(...) ich habe nicht vor, den offenen Brief zu kommentieren. (...)
(...) ich halte mich nicht fuer "untragbar" und wuesste auch nicht, an welcher Stelle ich dies zum Ausdruck gebracht haette. (...) Da ich selbstverstaendlich im Falle einer Verurteilung nicht mehr Bundestagsabgeordneter sein koennte, entspraeche umgekehrt eine Mandatsniederlegung tatsaechlich einer Schuldanerkenntnis.
Sehr geehrter Herr Lindner,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes und den aktuellen Entwicklungen bei der Nutzung von Online-Durchsuchungen.