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(...) Probleme können allerdings entstehen, wenn der aktuelle Einkommenssteuerbescheid den Krankenkassen nicht zeitnah nach seiner Ausfertigung vorgelegt wird: Ergibt sich durch den aktuellen Einkommensteuerbescheid eine günstigere Beitragsbemessung, sind die neuen Verhältnisse erst ab Beginn des auf die Vorlage des Einkommensteuerbescheids folgenden Monats zu berücksichtigen (§ 240 Abs. 4 Satz 6 SGB V). (...)
Sehr geehrter Herr Kohtz,
(...) vielen Dank für Ihr Schreiben. Ihre Schilderung zur Festlegung des Beitrags von freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt, dass das heutige Finanzierungssystem insgesamt nicht mehr stimmig ist. Ich kann Ihren Unmut über diese unsichere und belastende Situation nachvollziehen. (...)
(...) Gebe ich aber meine Einkommenssteuererklärung zu spät ab und das Einkommen ist niedriger als zuvor, erhalte ich kein Geld zurück. Das könnte man als ungerecht bezeichnen, lässt sich aber einfach dadurch beheben, dass man den Bescheid pünktlich abgibt. (...)
(...) Meine Arbeitsschwerpunkte sind Verteidigung und Sport. Wenn Sie mögen, nenne ich Ihnen gern einen Kollegen meiner Fraktion. Sie erreichen mich unter karin.strenz@bundestag.de. (...)
(...) Die Krankenkassen haben sehr detailierte Grundsätze zur Beitragsbemessung und -ermittlung bei freiwilligen Mitgliedern. Sie finden diese Grundsätze hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_Einheitliche_Grunds%C3%A4tze__Beitragszahler_12521.pdf (...)