(...) Was die Interessen der Schülerinnen und Schüler angeht, so müssen Bund, Länder und Kommunen ihre Verantwortung gemeinsam wahrnehmen, um das Bildungssystem in Deutschland zukunftsfähig zu machen und Verbesserungen hinsichtlich der Qualität, Vergleichbarkeit, Durchlässigkeit und Mobilität zu bewirken. Nun sind für die allgemeinbildenden Schulen nach der im Grundgesetz festgeschriebenen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. (...)
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