
Ich stehe auch mit der Organisation statefree im engen Kontakt, die solche Fälle weiter verfolgt. Gerne können Sie sich auch dort melden.
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Ein Generationenschnitt wie von der FDP anfangs gefordert, ist nicht Teil der Staatsangehörigkeitsreform.
Eine Beibehaltungsgenehmigung wird es mit der Reform entsprechend nicht mehr geben.
Wie Sie richtigerweise schreiben, wird es mit dem neuen Gesetz auch möglich, als Deutsche in den USA die US-amerikanische Staatsangehörigkeit anzunehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Voraussetzungen zur Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen. Demzufolge ist für gebürtige Deutsche, die seit dem 01.01.2000 ihre deutsche Staatsbürgerschaft gem. § 25 StAG verloren haben, weil sie vor dem Antragserwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht rechtzeitig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, nach § 13 StAG eine Wiedereinbürgerung möglich.
Sozialleistungen, die der Einbürgerung entgegenstehen, sind sowohl in der aktuellen Fassung des Gesetzes als auch im Kabinettsbeschluss zur Reform Sozialleistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch - BAföG gehört nicht dazu.