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mit dem neuen Mindestwassererlass und der novellierten Förderrichtlinie zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz, die dieses Jahr veröffentlich wurden, verbinden wir die Förderung der Erneuerbaren Energien und den Gewässerschutz.
Mein Einsatz für regenerative Energien aus Bayern und die Ablehnung der früher geplanten HGÜ-Leitung sind kein Widerspruch. Trasse war nicht notwendig
Eine rückwirkende Anwendung des Nullsteuersatzes auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.