
Wir brauchen eine Gesellschaftspolitik auf der Höhe unserer Zeit. Dazu zählt insbesondere auch ein modernes Namensrecht. Denn das hier geltende Recht ist zu restriktiv und wird den vielfältigen Lebenswirklichkeiten in unserem Land nicht gerecht
Wir brauchen eine Gesellschaftspolitik auf der Höhe unserer Zeit. Dazu zählt insbesondere auch ein modernes Namensrecht. Denn das hier geltende Recht ist zu restriktiv und wird den vielfältigen Lebenswirklichkeiten in unserem Land nicht gerecht
Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl eine reine Namens- als auch eine reine Personenstandsänderung möglich ist.
Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts soll einheitlich möglichst am 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Der Grünen Bundestagsfraktion ist die Möglichkeit von Sukzessivänderungen (nur Vornamensänderung ohne Personenstandsänderung) ein wichtiges Anliegen, für dessen Aufnahme in das Selbstbestimmungsgesetz sie sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren einsetzen wird.