
die Ampelkoalition hat sich auf die Einrichtung eines Härtefallfonds für die nichtleitungsgebundenen Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verständigt
die Ampelkoalition hat sich auf die Einrichtung eines Härtefallfonds für die nichtleitungsgebundenen Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verständigt
In dieser Woche gab es dazu ein Eckpunktepapier der Ampel. Aber auch hier ist die konkrete Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen.
Die Gaspreisbremse soll nicht für Flüssiggas gelten und wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag kritisieren die fehlenden Entlastungsmaßnahmen scharf.
Stand heute hat die Bundesregierung für Flüssiggaskunden zumindest die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent seit dem 1. Oktober 2022 festgelegt.
Gerne teile ich Ihnen mit, dass Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizung) heizen, seit dem 4. Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können