die Ampelkoalition hat sich auf die Einrichtung eines Härtefallfonds für die nichtleitungsgebundenen Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verständigt
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Antwort 15.12.2022 von Hannes Walter SPD
Antwort 14.12.2022 von Knut Abraham CDU
In dieser Woche gab es dazu ein Eckpunktepapier der Ampel. Aber auch hier ist die konkrete Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen.
Antwort 02.12.2022 von Petra Nicolaisen CDU
Die Gaspreisbremse soll nicht für Flüssiggas gelten und wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag kritisieren die fehlenden Entlastungsmaßnahmen scharf.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.12.2022 von Knut Abraham CDU
Stand heute hat die Bundesregierung für Flüssiggaskunden zumindest die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent seit dem 1. Oktober 2022 festgelegt.
Antwort 25.05.2023 von Axel Knoerig CDU
Gerne teile ich Ihnen mit, dass Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizung) heizen, seit dem 4. Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können