Frage von Martin K. • 08.09.2023

Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU
Tatsächlich gilt die Regelung nur für Netzentnahmestellen mit einem HT/NT-Tarif.
Auf von der SPD eingebrachte, weiterführende Entlastungsregelungen konnte sich die Koalition leider nicht verständigen. Daher stellt die jetzt geltende Regelung einen Kompromiss dar, der leider nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zufriedenstellend sein wird.
Eine 28ct-Preisobergrenze besteht im verabschiedeten Gesetz nicht für Wärmepumpen, sondern nur für Nachtstromtarife. Im Gesetzentwurf sah das noch anders aus.
Wichtig ist, eine nachhaltige und zielgerichtete Antwort darauf zu geben, dass Investitionsentscheidungen für den Standort Deutschland fallen und damit gut bezahlte Industriearbeitsplätze erhalten bleiben und neue entstehen können.