Antwort 18.04.2024 von Axel Echeverria SPD
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Bundeshaushalt 2023 festgestellt, dass eine Umwidmung dieser Gelder gegen die Regeln der geltenden Schuldenbremse verstößt.
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Bundeshaushalt 2023 festgestellt, dass eine Umwidmung dieser Gelder gegen die Regeln der geltenden Schuldenbremse verstößt.
Sehr geehrte Fragestellerin,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an hermann-josef.tebroke@bundestag.de oder telefonisch 02202 93695-30.
Mit freundlichen Grüßen
Das Haushaltsrecht liegt beim Deutschen Bundestag. Hier entscheidet die parlamentarische Mehrheit der Ampelparteien.
Mich freut ungemein, dass der Haushaltsausschuss 112 Mio. Euro für die Versorgung und Erforschung von ME/CFS, LongCovid und PostVac zur Verfügung stellt.